Ob Parmaschinken aus Italien, Champagner aus Frankreich oder Feta aus Griechenland – viele Produkte sind unmittelbar mit einer ganz bestimmten Region, Rezepttradition und Zutaten verknüpft. Ihre Herkunft macht sie weltweit einzigartig. Dass solche regionalspezifischen Produkte etwas ganz Besonderes sind, als Originale bewahrt und vor Nachahmung geschützt werden müssen, hat die EU 1992 erkannt.

Über 1.300 regionale Spezialitäten tragen bereits die EU-Herkunftszeichen. Spitzenreiter im Herkunftsschutz sind Italien, Frankreich und Griechenland, dicht gefolgt von Deutschland: 80 kulinarische Originale – 30 davon allein aus Bayern – erkennt man weltweit am EU-Herkunftszeichen.

Der 3 Sterne Koch Christian Jürgens unterstützt als „Bekenner“ das WeltGenussErbe Bayern. Anhand einiger ausgewählter Schmankerln aus Bayern erklärt diese EU-Infooffensive, wie der EU-Herkunftsschutz funktioniert, was die EU-Herkunftszeichen „geschützte geografische Angabe“ und „geschützte Ursprungsbezeichnung“ Verbrauchern garantieren und wie sie Hersteller und Erzeuger schützen.

Christian Jürgens ist der EU-Herkunftsschutz ein köstliches Anliegen: „In Bayern ist das kulinarische Füllhorn an Spezialitäten reich gefüllt. Ich freue mich, unsere in Bayern beheimateten Erzeuger von diesen qualitativ hochwertigen und äußerst schmackhaften Produkten als „Bekenner“ des WeltGenussErbe Bayerns unterstützen zu können“.

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